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Gesetzliche Gewährleistung
Service

Gesetzliche Gewährleistung

Für alle Waren, die wir an Verbraucher verkaufen, gilt die gesetzliche Gewährleistung von mindestens zwei Jahren. Die folgende Mitteilung ist in der gesamten Europäischen Union einheitlich vorgegeben.

Verbraucherinformation Harmonisierte Mitteilung: Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden. Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit; Verbraucher haben Anspruch auf kostenlose Nachbesserung oder Ersatzlieferung, in bestimmten Fällen Preisminderung oder Erstattung. Harmonisierte Mitteilung nach Art. 22a der Richtlinie 2011/83/EU, Gestaltung gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960, Anhang I.

Was bedeutet das für Sie?

  • Weist ein Artikel innerhalb von zwei Jahren ab Lieferung einen Mangel auf, haben Sie Anspruch auf kostenlose Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
  • Ist beides nicht möglich oder scheitert es, können Sie den Preis mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
  • Diese Rechte bestehen unabhängig von der HÅG-Herstellergarantie von 10 Jahren und können nicht ausgeschlossen werden.

Mangel melden

Melden Sie sich bei uns — telefonisch unter +49 37346 1261 (rund um die Uhr) oder per E-Mail an support@hag-shop.com. Wir sind HÅG-Fachhändler mit eigenem Ersatzteillager und kümmern uns direkt um Ihr Anliegen. Zur freiwilligen Herstellergarantie: Garantie und Ersatzteile.

Weitere Informationen zu Ihren Rechten als Verbraucher in der EU: europa.eu/youreurope/garantien