Service
Gesetzliche Gewährleistung
Für alle Waren, die wir an Verbraucher verkaufen, gilt die gesetzliche Gewährleistung von mindestens zwei Jahren. Die folgende Mitteilung ist in der gesamten Europäischen Union einheitlich vorgegeben.
Verbraucherinformation
Harmonisierte Mitteilung nach Art. 22a der Richtlinie 2011/83/EU, Gestaltung gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960, Anhang I.
Harmonisierte Mitteilung nach Art. 22a der Richtlinie 2011/83/EU, Gestaltung gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960, Anhang I.
Was bedeutet das für Sie?
- Weist ein Artikel innerhalb von zwei Jahren ab Lieferung einen Mangel auf, haben Sie Anspruch auf kostenlose Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
- Ist beides nicht möglich oder scheitert es, können Sie den Preis mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
- Diese Rechte bestehen unabhängig von der HÅG-Herstellergarantie von 10 Jahren und können nicht ausgeschlossen werden.
Mangel melden
Melden Sie sich bei uns — telefonisch unter +49 37346 1261 (rund um die Uhr) oder per E-Mail an support@hag-shop.com. Wir sind HÅG-Fachhändler mit eigenem Ersatzteillager und kümmern uns direkt um Ihr Anliegen. Zur freiwilligen Herstellergarantie: Garantie und Ersatzteile.
Weitere Informationen zu Ihren Rechten als Verbraucher in der EU: europa.eu/youreurope/garantien